der DW Waldhaus GmbH Objekt: Deininger Weiher 4, 82064 Straßlach-Dingharting (nachfolgend „Waldhaus“ oder „Vermieter“)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der DW Waldhaus GmbH, insbesondere für die Überlassung von Beherbergungszimmern („Heimat“), Gastronomieflächen („Stüberl“ & „Garten“) sowie der Eventlocation Bootshaus („Stadl“).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Individualvereinbarungen im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Waldhaus (Buchungsbestätigung in Textform) zustande.
(2) Bereich „Heimat“: Der Check-in erfolgt kontaktlos über ein Schlüsselkasten-System. Der Rechnungsbetrag ist zu 100 % per Vorkasse bis spätestens zum Anreisetag zu leisten. Ohne vollständigen Zahlungseingang erfolgt keine Übermittlung des Zugangscodes.
(3) Bereich „Stadl“: Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtsumme fällig. Der Restbetrag ist unmittelbar nach Veranstaltungsende vor Ort oder (nach Vereinbarung) innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(4) Bereich „Stüberl“ & „Garten“: Zahlungen sind unmittelbar nach Leistungserbringung in bar oder per Karte (EC/Kredit) zu leisten. Bei Veranstaltungen im Stüberl gelten die Zahlungsbedingungen analog zum Bereich „Stadl“.
(5) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Waldhauses aufrechnen.
§ 3 Rücktritt des Kunden (Stornierung) / No-Show
(1) Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag bedarf der Textform.
(2) Für die unterschiedlichen Betriebsbereiche gelten im Falle einer Stornierung oder Nichtinanspruchnahme der Leistungen folgende Entschädigungspauschalen:
- Bereich „Heimat“ (Zimmer):
- Bis 5 Tage vor dem geplanten Anreisetag: kostenfrei.
- Weniger als 5 Tage vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise (No-Show): 100 % des vereinbarten Preises.
- Bereich „Stadl“ (Events) sowie Gruppenreservierungen (ab 10 Pers.) im „Stüberl“:
- Bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfrei.
- 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 60 % des vereinbarten Preises.
- 6 bis 3 Tage vor dem Termin: 90 % des vereinbarten Preises.
- Weniger als 3 Tage vor dem Termin oder No-Show: 100 % des vereinbarten Preises.
(3) Für Tischreservierungen im „Stüberl“ ab einer Gruppengröße von 10 Personen wird bei einem No-Show (Nichterscheinen ohne Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin) eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR pro Person fällig.
(4) Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Waldhaus kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Waldhaus ist bemüht, nicht in Anspruch genommene Leistungen (insb. Zimmer) nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um den Schaden zu minimieren.
§ 4 Teilnehmerzahl / Gästezahl (Stadl & Stüberl)
(1) Die im Vertrag oder in der Buchungsbestätigung angegebene Teilnehmerzahl gilt als verbindliche Planungsgrundlage.
(2) Der Mieter hat die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestabrechnungsgrundlage.
(3) Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nach diesem Zeitpunkt kann bei der Abrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.
(4) Überschreitungen der vereinbarten Höchstpersonenzahl sind unzulässig und berechtigen den Vermieter zur Zutrittsbeschränkung oder im Falle einer Sicherheitsgefährdung zum Abbruch der Veranstaltung.
§ 5 Veranstaltungszeiten, Nutzungsdauer und Räumung
(1) Die vereinbarte Veranstaltungszeit ist bindend. Ohne gesonderte Vereinbarung endet die Bewirtung und Raumnutzung spätestens um 01:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt ist die Musikwiedergabe einzustellen.
(2) Verlängerung: Eine Verlängerung über 01:00 Uhr hinaus bedarf der Absprache. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 300,00 EUR netto berechnet. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht; spätestes Ende ist ausnahmslos 03:00 Uhr.
(3) Heimat: Check-in ab 15:00 Uhr, Check-out bis 10:00 Uhr. Die Zimmer sind besenrein zu hinterlassen. Haustiere sind nicht gestattet.
(4) Räumung Stadl: Die Location ist bis 10:00 Uhr des Folgetages vollständig geräumt und besenrein zu übergeben. Bei Überschreitung ist der Vermieter berechtigt, Ausfallentschädigungen und zusätzliche Personalkosten in Rechnung zu stellen.
§ 6 Reinigung und Zustand
(1) Für Veranstaltungen wird eine Reinigungspauschale von 200,00 EUR netto erhoben. (2) Die Verwendung von Konfetti, Glitzer, Kunstschnee oder vergleichbaren Kleinteilen ist genehmigungspflichtig. Bei Verwendung fällt eine Sonderreinigungspauschale von 100,00 EUR netto an.
(3) Außergewöhnliche Verschmutzungen (z. B. Erbrochenes) werden nach Aufwand (50,00 EUR netto/Stunde/Kraft) zzgl. Reinigungsmittel abgerechnet.
(4) Grobe Abfälle (Kartonagen, Speisereste) sind vom Mieter eigenständig zu entsorgen.
§ 7 Technik, Catering und Fremddienstleister
(1) Catering und Technik werden grundsätzlich durch den Vermieter erbracht. Das Mitbringen eigener Speisen/Getränke ist untersagt (Ausnahme: genehmigte Torten gegen Servicegebühr).
(2) Externe Dienstleister des Mieters bedürfen der vorherigen Abstimmung. Der Mieter haftet für diese wie für sein eigenes Verhalten.
(3) Eingebrachte Technik muss den VDE-Normen/DGUV V3 entsprechen. Der Vermieter kann den Betrieb unsicherer Geräte untersagen.
§ 8 Dekoration / Auf- und Umbauten
(1) Befestigungen an Wänden, Decken oder Inventar sind nur mit rückstandsfrei entfernbaren Materialien nach Absprache zulässig. Bohren, Nageln oder Kleben ist untersagt.
(2) Offenes Feuer, Kerzen (ohne Schutz), Pyrotechnik und Nebelmaschinen sind strikt genehmigungspflichtig.
(3) In allen Gebäuden herrscht striktes Rauchverbot. Bei Verstößen in der „Heimat“ wird eine Reinigungspauschale von 250,00 EUR fällig.
§ 9 Pflichten des Mieters / Genehmigungen
(1) Der Mieter ist für alle veranstaltungsbezogenen Genehmigungen (z.B. GEMA) selbst verantwortlich.
(2) Der Mieter hat sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Lärm-, Jugend-, Brand- und Sicherheitsvorschriften) einzuhalten.
§ 10 Hausrecht, Sicherheit und Abbruch
(1) Das Hausrecht verbleibt jederzeit beim Vermieter. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, Personen bei Fehlverhalten des Hauses zu verweisen.
(3) Bei sicherheitsrelevanten Verstößen (z. B. Überfüllung, Gewalt, Drogen) kann die Veranstaltung unverzüglich abgebrochen werden. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht.
§ 11 Haftung
(1) Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn, seine Gäste oder Dienstleister verursacht werden.
(2) Das Waldhaus haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für eingebrachte Gegenstände, Garderobe oder Fahrzeuge auf dem Parkplatz wird keine Haftung übernommen.
§ 12 Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter ist zum Rücktritt berechtigt bei:
- Zahlungsverzug trotz Fristsetzung.
- Höherer Gewalt oder behördlicher Untersagung.
- Verschweigen des wahren Zwecks der Veranstaltung (z. B. politische Radikalisierung).
- Gefährdung der Sicherheit oder des Rufs des Hauses.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der DW Waldhaus GmbH.
(3) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Restvertrag wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst nahestehende wirksame Regelung.